Im „Bundesbüchlein“ oder bei kantonalen Vorlagen werden den Bürgern die Pro- und Contra-Argumente offen und transparent mitgeteilt. Dies wollten wir auch den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von Beinwil ermöglichen. Um die gravierenden baulichen und finanziellen Folgen einer Unterschutzstellung unserer Liegenschaft kund zu tun, ersuchten wir den Gemeinderat um die Möglichkeit, unsere Argumente den offiziellen Unterlagen beizulegen.
Gemeindeammann Peter Lenzin (FDP) hat dieses Ersuchen abgeschmettert mit dem Argument, eine solche Information sei im Baugesetz „nicht vorgesehen“. Nun, „nicht vorgesehen“ heisst aber nicht „nicht erlaubt“ oder „nicht möglich“. Es steht in keinem Paragrafen des Baugesetzes, dass der Gemeinderat keine solchen kritischen Stimmen publizieren darf. Die Gemeindeoberen hätten durchaus den Spielraum, auch Meinungen zu veröffentlichen, die von den Interessen des Gemeinderats abweichen. Sie wollen dies aber nicht!
So können wir das für die BNO-Genehmigung letztlich zuständige Organ, die Gemeindeversammlung, auf keinem offiziellen Weg über unsere Argumente und Sorgen informieren. Als „Auswärtige“, aber Betroffene, haben wir ja an der Versammlung selbst kein Rede- und kein Antragsrecht! Der gemeinderätliche Entscheid ist darum mehr als schäbig; er ist auch demokratiepolitisch und rechtsstaatlich mehr als fragwürdig; er entspricht reiner Maulkorb- und Machtpolitik.