Das rechtsstaatlich unhaltbare Vorgehen
Wer durch eine behördliche Laune mit einer Liegenschaft ins „Inventar der kommunalen Schutzobjekte“ rutscht, bleibt darin gefangen. Er kann sich gegen den Eintrag nicht wehren; und für die Instanzen, bei denen er sich wehren könnte, gilt der Eintrag als verbindlich. Eine absurde und rechtsstaatlich unhaltbare Situation!
- Am Anfang war ein Eintrag ins Inventar der kommunalen Schutzobjekte. Diese persönliche Meinung des Beamten Melchior Fischli konnte nicht angefochten oder korrigiert werden, obwohl sie mit vielen Fehlern behaftet ist.
- In einer zweiten Phase übernahmen Planer und Gemeinderat diese Fischli-Einschätzung blind. Gegen deren Entscheide durften zwar Einwände geltend gemacht haben. Diese wurden jedoch allesamt mit dem Verweis auf den Inventareintrag, der nicht angefochten werden kann, abgeschmettert. Damit wurden die Eigentümer ihres Rechts beraubt, gegen die Grundlage des Schutzzwangs Einspruch zu erheben. Somit hat faktisch die individuelle Meinung eines Beamten die Kraft einer nicht anfechtbaren Verfügung erlangt! Das ist rechtsstaatlich unhaltbar.
- Die Unterstellung unter Schutzzwang entspricht einer Teilenteignung. Solch gravierende Eingriffe in die Eigentumsrechte der Familie müssen hieb- und stichfest begründet und wissenschaftlich abgestützt sein, wie das Bundesgericht in diversen Entscheiden festgehalten hat. Dies erfordert zumindest eine Zweitmeinung, die in unserem Fall nicht eingeholt wurde. Der Schutzentscheid basiert damit auf einem rechtlich ungenügenden Fundament.
- Die Eingabe der Eigentümer während des laufenden Mitwirkungsverfahrens wurde nie beantwortet. Auf die vorgebrachten Argumente sowie auf das eingereichte Gutachten wurde nie reagiert.
- Die BNO-Planungskommission, die den Schutzzwang vorbereitet hat, hat die Liegenschaft gar nie besichtigt.
- Der Beinwiler Gemeinderat, der den Schutzzwang verfügt, hat die Liegenschaft gar nie besichtigt.
- An der einzigen Einwendungsverhandlung mit den Eigentümern haben die Vertreter des Gemeinderats, Gemeindeammann Peter Lenzin und Gemeinderat Christoph Giger, mit keinem Wort Stellung bezogen zu den Argumenten der Eigentümer.
Fazit:
Die Willkürmethoden der Behörden widersprechen den Regeln eines sauberen rechtsstaatlichen Vorgehens und den landesüblichen Sitten, die einen respektvollen und transparenten Umgang mit Bürgern und Steuerzahlern erfordern.